Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Flugbegleiter/-in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber "lediglich fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert.
Sie können innerhalb von San Marino, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Ihre Fluglinie darf nicht auf der "schwarzen Liste" stehen.
Dann können Sie alle Unterlagen hier herunterladen oder Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf.