Die Loss of Licence - Versicherung

Ihre Lizenz und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.

Gerade als Verkehrsflugzeugführer sind Sie dem besonderen Risiko des Lizenzverlustes ausgesetzt. Solange Sie aber lediglich “fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert.

Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen

Die Loss of Licence Versicherung
  • Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr möglich! Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr und kann von beiden Seiten zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst werden.
  • Verzicht auf die Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach Lizenzverlust wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
  • Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!
  • Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau. Als Risikobeitrag wird dieser jeweils altersabhängig festgesetzt.
  • Mit unserem SFR-Tarif können Sie Ihren Beitrag ab dem 2. Versicherungsjahr um 20% reduzieren!

Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:

  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei-, und UNO-Einsätze).
  • Keine überraschenden Klauseln.
  • Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.
  • Jährliche Abfrage der Versicherungssumme und der medizinischen Gegebenheiten, um eine Über- oder Unterversicherung auszuschließen.
  • Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; max. CHF 5.000.000.
  • Zusätzliche Tagegeldzahlung ist möglich.
  • Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.
  • Die Währung kann EURO, CHF, US$ oder GBP sein.
  • Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten. Bei den Letztgenannten allerdings mit einem
    Ratenzuschlag.

Was ist zu beachten?

  • Sie können innerhalb von San Marino, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.
  • Flugschüler können ebenfalls ab Beginn der Ausbildung versichert werden! Wir decken hier die Ausbildungskosten auf Basis einer Ausbildungskostenversicherung ab.

Einschränkungen

Ihre Fluglinie darf nicht auf der "schwarzen Liste" stehen.

Sie wollen mehr Informationen?

Dann können Sie alle Unterlagen hier herunterladen oder Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf.

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